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author | 6543 <6543@obermui.de> | 2020-09-02 18:57:08 +0200 |
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committer | GitHub <noreply@github.com> | 2020-09-02 12:57:08 -0400 |
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Co-authored-by: techknowlogick <techknowlogick@gitea.io>
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-rw-r--r-- | options/license/CC-BY-SA-3.0-AT | 377 |
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diff --git a/options/license/CC-BY-SA-3.0-AT b/options/license/CC-BY-SA-3.0-AT new file mode 100644 index 0000000000..fb39b2e584 --- /dev/null +++ b/options/license/CC-BY-SA-3.0-AT @@ -0,0 +1,377 @@ +CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG. +DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE +COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS +ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT +DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz + +DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD +UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ" +ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH +DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG +DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE +GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG. + +DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND +ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. +SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER +DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS +SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN. + + 1. Definitionen + +a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis +jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar +vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung, +Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes +zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes +gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung +des Schutzgegenstandes. + +b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung +von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem +einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und +Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche +geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch +oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht. + +c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder +Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin +in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder +in Verkehr zu bringen. + +d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten +Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und +in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe +unter gleichen Bedingungen". + +e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder +juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen +dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt. + +f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes +oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand +ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten +Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen +bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt. + +g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen, +künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser +Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung +jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder +auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein, +unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise +jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler +Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen +Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand" +im Sinne dieser Lizenz. + +h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint, +die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes +vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen +dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers +erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines +vorherigen Verstoßes auszuüben. + +i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen +des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl +von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher +Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, +Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen, +unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich +drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet. + +j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem +Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder +dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere +durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten +des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren +Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung, +sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder +Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium. + +k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter +https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch +Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert +wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind: + + Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz + +i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche +Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente +der vorliegenden Lizenz; und + +ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen +unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten +Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz +aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz. + + 2. Beschränkungen der Verwertungsrechte + +Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung +des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die +sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen +der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden +Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes +ergeben. + + 3. Lizenzierung + +Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet +unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie, +räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts +am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand +in der folgenden Art und Weise zu nutzen: + +a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn +in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen; + +b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter +Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, +dass es sich um eine Bearbeitung handelt; + +c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich +wiederzugeben und zu verbreiten; und + +d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben +und zu verbreiten. + +e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes: + +i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche +im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme +(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber +das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für +jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen. + +ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz +vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle +einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche +Vergütung. + +iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des +Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte +(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig +davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder +nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre. + +Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch +nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche +Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser +Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, +die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt +werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen +von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen +Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung +sämtlicher daraus resultierender Rechte. + + 4. Bedingungen + +Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt +ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen: + +a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser +Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine +Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier +(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten +oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz +gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. +Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich +wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz +und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten +oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) +keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes +in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können. +Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil +eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk +insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk +erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines +Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise +entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel +ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in +Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. + + b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen + + i. dieser Lizenz, + +ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, + +iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben +Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter +gleichen Bedingungen 3.0 US), + +iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab +Version 3.0 aufwärts, oder + + v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz + + verbreiten oder öffentlich wiedergeben. + +Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons +kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge +leisten. + +Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen +("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen +sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der +verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier +(URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben. +Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, +die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte +beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben, +müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss +unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben, +dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen, +die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare +Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch +für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet; +dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren +Lizenz unterstellt werden muss. + +c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder +auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur +unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen +im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt +lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft +in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem +Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben: + +i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers, +und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen +oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen +hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"), +Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten; + + ii. den Titel des Inhaltes; + +iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B. +Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat, +es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen +zum Schutzgegenstand; + +iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung +mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung +handelt. + +Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen +Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder +eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer +Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso +hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben +nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft +in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte +aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich +vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers +weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung +oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten +oder erklären. + +d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche +Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff +fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen +Schutz eigener Art genießen. + +e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser +Lizenz unberührt. + + 5. Gewährleistung + +SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER +UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN +WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER +NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT +WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST +INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN +ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, +SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON +BESCHREIBUNGEN. + + 6. Haftungsbeschränkung + +ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER +IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER +VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE- +ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET +WURDE. + + 7. Erlöschen + +a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit +Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen +durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder +einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen +oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder +diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke +unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich +entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen +sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten +die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort. + +b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet +bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen +behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen +anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, +solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf +dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser +Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese +Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen +vollumfänglich wirksam bleibt. + + 8. Sonstige Bestimmungen + +a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil +eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber +dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang +an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. + +b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder +öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am +ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen +Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz. + +c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die +Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt. + +d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen +sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß +betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat. + +e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen, +Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt +die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug +auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder +Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht +genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem +Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich. +Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte +Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung +zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen +wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht +auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus. + +f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung +getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag +das Recht der Republik Österreich Anwendung. + +Creative Commons Notice + +Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr +oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet +Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für +irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar +- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen +beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, +wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet. + +Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und +die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit +gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL +steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder +einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen +Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach +der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung, +die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise +auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen +der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz. + +Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/. |