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path: root/options/license/CC-BY-SA-3.0-AT
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author6543 <6543@obermui.de>2020-09-02 18:57:08 +0200
committerGitHub <noreply@github.com>2020-09-02 12:57:08 -0400
commit84eac6ed6c1b02a28c83cd2695aa470c4acf46e9 (patch)
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* Add make targed generate-license & generate-gitignore * Update Gitignores & Licenses Co-authored-by: techknowlogick <techknowlogick@gitea.io>
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-rw-r--r--options/license/CC-BY-SA-3.0-AT377
1 files changed, 377 insertions, 0 deletions
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new file mode 100644
index 0000000000..fb39b2e584
--- /dev/null
+++ b/options/license/CC-BY-SA-3.0-AT
@@ -0,0 +1,377 @@
+CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
+DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
+COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
+ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
+DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
+
+DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
+UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ"
+ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
+DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
+DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
+GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
+
+DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
+ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
+SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
+DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
+SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
+
+ 1. Definitionen
+
+a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
+jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
+vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
+Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
+zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
+gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
+des Schutzgegenstandes.
+
+b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
+von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
+einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
+Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
+geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
+oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
+
+c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
+Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
+in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
+in Verkehr zu bringen.
+
+d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
+Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
+in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
+unter gleichen Bedingungen".
+
+e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
+juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
+dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
+
+f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
+oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
+ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
+Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
+bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
+
+g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
+künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
+Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
+jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
+auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
+unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
+jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
+Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
+Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
+im Sinne dieser Lizenz.
+
+h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
+die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
+vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
+dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
+erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
+vorherigen Verstoßes auszuüben.
+
+i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
+des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
+von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
+Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
+Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
+unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
+drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
+
+j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
+Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
+dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
+durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
+des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
+Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
+sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
+Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
+
+k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
+https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
+Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
+wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
+
+ Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
+
+i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
+Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
+der vorliegenden Lizenz; und
+
+ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
+unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
+Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
+aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
+
+ 2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
+
+Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
+des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
+sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
+der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
+Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
+ergeben.
+
+ 3. Lizenzierung
+
+Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
+unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
+räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
+am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
+in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
+
+a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
+in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
+
+b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
+Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
+dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
+
+c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
+wiederzugeben und zu verbreiten; und
+
+d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
+und zu verbreiten.
+
+e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
+
+i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
+im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
+(zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
+das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
+jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
+
+ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
+vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
+einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
+Vergütung.
+
+iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
+Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
+(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
+davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
+nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
+
+Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
+nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
+Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
+Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
+die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
+werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
+von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
+Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
+sämtlicher daraus resultierender Rechte.
+
+ 4. Bedingungen
+
+Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
+ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
+
+a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
+Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
+Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
+(URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
+oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
+gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
+Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
+wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
+und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
+oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
+keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
+in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
+Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
+eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
+insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
+erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
+Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
+entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
+ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
+Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
+
+ b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
+
+ i. dieser Lizenz,
+
+ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
+
+iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
+Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
+gleichen Bedingungen 3.0 US),
+
+iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
+Version 3.0 aufwärts, oder
+
+ v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
+
+ verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
+
+Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
+kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
+leisten.
+
+Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
+("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
+sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
+verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
+(URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
+Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
+die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
+beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
+müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
+unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
+dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
+die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
+Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
+für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
+dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
+Lizenz unterstellt werden muss.
+
+c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
+auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
+unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
+im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
+lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
+in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
+Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
+
+i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
+und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
+oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
+hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
+Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
+
+ ii. den Titel des Inhaltes;
+
+iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
+Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
+es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
+zum Schutzgegenstand;
+
+iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
+mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
+handelt.
+
+Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
+Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
+eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
+Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
+hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
+nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
+in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
+aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
+vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
+weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
+oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
+oder erklären.
+
+d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
+Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
+fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
+Schutz eigener Art genießen.
+
+e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
+Lizenz unberührt.
+
+ 5. Gewährleistung
+
+SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
+UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
+WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
+NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
+WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
+INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
+ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
+SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
+BESCHREIBUNGEN.
+
+ 6. Haftungsbeschränkung
+
+ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
+IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
+VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
+ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
+WURDE.
+
+ 7. Erlöschen
+
+a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
+Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
+durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
+einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
+oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
+diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
+unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
+entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
+sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
+die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
+
+b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
+bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
+behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
+anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
+solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
+dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
+Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
+Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
+vollumfänglich wirksam bleibt.
+
+ 8. Sonstige Bestimmungen
+
+a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
+eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
+dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
+an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
+
+b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
+öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
+ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
+Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
+
+c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
+Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
+
+d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
+sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
+betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
+
+e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
+Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
+die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
+auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
+Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
+genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
+Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
+Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
+Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
+zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
+wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
+auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
+
+f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
+getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
+das Recht der Republik Österreich Anwendung.
+
+Creative Commons Notice
+
+Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
+oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
+Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
+irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
+- im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
+beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
+wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
+
+Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
+die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
+gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
+steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
+einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
+Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
+der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
+die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
+auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
+der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
+
+Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.