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authorGiteaBot <teabot@gitea.io>2021-01-24 00:19:18 +0000
committerGiteaBot <teabot@gitea.io>2021-01-24 00:19:18 +0000
commite35a2b65bcc01b3fd88f8764664eee7f958b9812 (patch)
treeeb0c5de3c7841c207c9bc86d54483b20bf4edc95 /options/license/D-FSL-1.0
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-rw-r--r--options/license/D-FSL-1.0115
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diff --git a/options/license/D-FSL-1.0 b/options/license/D-FSL-1.0
index eb0337e901..2ab11404ed 100644
--- a/options/license/D-FSL-1.0
+++ b/options/license/D-FSL-1.0
@@ -1,8 +1,9 @@
Deutsche Freie Software Lizenz
-(c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004 Erstellt
-von Axel Metzger und Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien und
-Open Source Software - ( http://www.ifross.de ) .
+(c) Ministerium für Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen 2004
+
+Erstellt von Axel Metzger und Till Jaeger, Institut für Rechtsfragen der Freien
+und Open Source Software - (http://www.ifross.de).
Präambel
@@ -32,77 +33,49 @@ Die Deutsche Freie Software Lizenz nimmt auf die besonderen Anforderungen
des deutschen und europäischen Rechts Rücksicht. Sie ist zweisprachig gestaltet
und damit auch auf den internationalen Vertrieb ausgerichtet.
-
-
- § 0 Definitionen
-
-
+§ 0 Definitionen
Dokumentation: Die Beschreibung des Aufbaus und/oder der Struktur der Programmierung
und/oder der Funktionalitäten des Programms, unabhängig davon, ob sie im Source
Code oder gesondert vorgenommen wird.
-
-
Lizenz: Die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen geschlossene Vereinbarung mit
dem Inhalt der "Deutschen Freien Software Lizenz" bzw. das Angebot hierzu.
-
-
Lizenznehmer: Jede natürliche oder juristische Person, die die Lizenz angenommen
hat.
-
-
Programm: Jedes Computerprogramm, das von den Rechtsinhabern nach den Bestimmungen
dieser Lizenz verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht worden ist.
-
-
- Object Code: Die maschinenlesbare, übersetzte Form des Programms.
-
-
+Object Code: Die maschinenlesbare, übersetzte Form des Programms.
Öffentlich: Nicht nur an einen bestimmten Personenkreis gerichtet, der persönlich
oder durch die Zugehörigkeit zu einer juristischen Person oder einem öffentlichen
Träger miteinander verbunden ist.
-
-
Öffentlich zugänglich machen: Die öffentliche Weitergabe des Programms in
unkörperlicher Form, insbesondere das Bereithalten zum Download in Datennetzen.
-
-
Rechtsinhaber: Der bzw. die Urheber oder sonstigen Inhaber der ausschließlichen
Nutzungsrechte an dem Programm.
-
-
Source Code: Die für Menschen lesbare, in Programmiersprache dargestellte
Form des Programms.
-
-
Verändern: Jede Erweiterung, Kürzung und Bearbeitung des Programms, insbesondere
Weiterentwicklungen.
-
-
Verbreiten: Die öffentliche Weitergabe körperlicher Vervielfältigungsstücke,
insbesondere auf Datenträgern oder in Verbindung mit Hardware.
-
-
Vollständiger Source Code: Der Source Code in der für die Erstellung bzw.
die Bearbeitung benutzten Form zusammen mit den zur Übersetzung und Installation
erforderlichen Konfigurationsdateien und Software-Werkzeugen, sofern diese
in der benötigten Form nicht allgemein gebräuchlich (z.B. Standard-Kompiler)
oder für jedermann lizenzgebührenfrei im Internet abrufbar sind.
-
-
- § 1 Rechte
+§ 1 Rechte
(1) Sie dürfen das Programm in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten
und öffentlich zugänglich machen.
@@ -111,38 +84,28 @@ und öffentlich zugänglich machen.
vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen. Gestattet ist
auch die Kombination des Programms oder Teilen hiervon mit anderen Programmen.
- (3) Sie erhalten die Rechte unentgeltlich.
+(3) Sie erhalten die Rechte unentgeltlich.
-
-
- § 2 Pflichten beim Vertrieb
+§ 2 Pflichten beim Vertrieb
(1) Wenn Sie das Programm verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, sei
es in unveränderter oder veränderter Form, sei es in einer Kombination mit
anderen Programmen oder in Verbindung mit Hardware, dann müssen sie mitliefern:
-
1. alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die auf diese Lizenz
hinweisen;
-
2. alle Vermerke im Source Code und/oder Object Code, die über die Urheber
des Programms Auskunft geben;
-
3. einen für den Empfänger deutlich wahrnehmbaren Hinweis auf diese Lizenz
-und die Internetadresse < http://www.d-fsl.de > ;
-
- 4. den vollständigen Text dieser Lizenz in deutlich wahrnehmbarer Weise.
+und die Internetadresse http://www.d-fsl.de;
+4. den vollständigen Text dieser Lizenz in deutlich wahrnehmbarer Weise.
(2) Wenn bei der Installation des Programms und/oder beim Programmstart Lizenz-
und/oder Vertragsbedingungen angezeigt werden, dann müssen
-
- 1. diese Lizenz,
-
- 2. ein Hinweis auf diese Lizenz und
-
+1. diese Lizenz,
+2. ein Hinweis auf diese Lizenz und
3. ein Hinweis auf den oder die Rechtsinhaber an den ersten unter dieser Lizenz
nutzbaren Programmbestandteilen
-
- ebenfalls angezeigt werden.
+ebenfalls angezeigt werden.
(3) Sie dürfen die Nutzung des Programms nicht von Pflichten oder Bedingungen
abhängig machen, die nicht in dieser Lizenz vorgesehen sind.
@@ -152,9 +115,7 @@ Dokumentation entsprechend mitgeliefert werden, es sei denn, die freie Mitliefer
der Dokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz für die Dokumentation nicht
gestattet.
-
-
- § 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter Versionen
+§ 3 Weitere Pflichten beim Vertrieb veränderter Versionen
(1) Veränderte Versionen des Programms dürfen Sie nur unter den Bedingungen
dieser Lizenz verbreiten oder öffentlich zugänglich machen, so dass Dritte
@@ -165,13 +126,11 @@ gilt auch die Kombination insgesamt als eine veränderte Version des Programms,
es sei denn, das andere Programm ist formal und inhaltlich eigenständig. Ein
anderes Programm ist dann als eigenständig anzusehen, wenn es die folgenden
Voraussetzungen alle erfüllt:
-
1. Der Source Code der kombinierten Programme muss jeweils in eigenen Dateien
vorhanden sein, die keine Bestandteile des anderen Teils enthalten, die über
die zur Programmkombination üblichen und erforderlichen Informationen über
den anderen Teil hinausgehen, wobei der Source Code des anderen Programms
nicht mitgeliefert werden muss.
-
2. Der mit dem Programm kombinierte Teil muss auch dann sinnvoll nutzbar sein,
wenn er nicht mit dem Programm kombiniert wird, und zwar entweder alleine
oder mit sonstigen Programmen. Was als "sinnvoll nutzbar" anzusehen ist, richtet
@@ -211,17 +170,13 @@ lizenzieren Sie dieses Schutzrecht für veränderte und unveränderte Versionen
des Programms in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Rechte aus dieser
Lizenz wahrnehmen zu können.
-
-
- § 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object Code
+§ 4 Weitere Pflichten beim Vertrieb im Object Code
(1) Wenn Sie das Programm nur im Object Code verbreiten, dann müssen Sie zusätzlich
zu den in § 2 und § 3 geregelten Pflichten entweder
-
1. den vollständigen Source Code im Internet öffentlich zugänglich machen
und bei der Verbreitung des Object Codes deutlich auf die vollständige Internetadresse
hinweisen, unter der der Source Code abgerufen werden kann oder
-
2. den vollständigen Source Code auf einem hierfür üblichen Datenträger unter
Beachtung der §§ 2 und 3 mitverbreiten.
@@ -235,9 +190,7 @@ Dokumentation entsprechend der Absätze 1 und 2 mitgeliefert werden, es sei
denn, die freie Mitlieferung der Dokumentation ist Ihnen aufgrund der Lizenz
für die Dokumentation nicht gestattet.
-
-
- § 5 Vertragsschluss
+§ 5 Vertragsschluss
(1) Mit dieser Lizenz wird Ihnen und jeder anderen Person ein Angebot auf
Abschluss eines Vertrages über die Nutzung des Programms unter den Bedingungen
@@ -247,14 +200,10 @@ der Deutschen Freien Softwarelizenz unterbreitet.
bestimmungsgemäß benutzen, ohne dass es der Annahme dieser Lizenz bedarf.
Dieses Recht umfasst in der Europäischen Union und in den meisten anderen
Rechtsordnungen insbesondere die folgenden Befugnisse:
-
1. das Programm ablaufen zu lassen sowie die Erstellung von hierfür erforderlichen
Vervielfältigungen im Haupt- und Arbeitsspeicher;
-
- 2. das Erstellen einer Sicherungskopie;
-
- 3. die Fehlerberichtigung;
-
+2. das Erstellen einer Sicherungskopie;
+3. die Fehlerberichtigung;
4. die Weitergabe einer rechtmäßig erworbenen körperlichen Kopie des Programms.
(3) Sie erklären Ihre Zustimmung zum Abschluss dieser Lizenz, indem Sie das
@@ -268,9 +217,7 @@ Zugangs der Annahmeerklärung bei den Rechtsinhabern bedarf.
direkt von den Rechtsinhabern. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung der
Rechte ist nicht gestattet.
-
-
- § 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
+§ 6 Beendigung der Rechte bei Zuwiderhandlung
(1) Jede Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus dieser Lizenz führt zu einer
automatischen Beendigung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
@@ -278,9 +225,7 @@ automatischen Beendigung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz.
(2) Die Rechte Dritter, die das Programm oder Rechte an dem Programm von Ihnen
erhalten haben, bleiben hiervon unberührt.
-
-
- § 7 Haftung und Gewährleistung
+§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Für entgegenstehende Rechte Dritter haften die Rechtsinhaber nur, sofern
sie Kenntnis von diesen Rechten hatten, ohne Sie zu informieren.
@@ -290,9 +235,7 @@ nach den außerhalb dieser Lizenz getroffenen Vereinbarungen zwischen Ihnen
und den Rechtsinhabern oder, wenn eine solche Vereinbarung nicht existiert,
nach den gesetzlichen Regelungen.
-
-
- § 8 Verträge mit Dritten
+§ 8 Verträge mit Dritten
(1) Diese Lizenz regelt nur die Beziehung zwischen Ihnen und den Rechtsinhabern.
Sie ist nicht Bestandteil der Verträge zwischen Ihnen und Dritten.
@@ -313,9 +256,7 @@ jeglicher Art, verhindern oder erschweren. Eine passwortgeschützte Zugangsbesch
oder die Nutzung in einem Intranet wird nicht als technische Schutzmaßnahme
angesehen.
-
-
- § 9 Text der Lizenz
+§ 9 Text der Lizenz
(1) Diese Lizenz ist in deutscher und englischer Sprache abgefasst. Beide
Fassungen sind gleich verbindlich. Es wird unterstellt, dass die in der Lizenz
@@ -335,20 +276,18 @@ Lizenz werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beschränkt.
(3) Sie dürfen diese Lizenz in unveränderter Form vervielfältigen, verbreiten
und öffentlich zugänglich machen.
-
+§ 10 Anwendbares Recht
- § 10 Anwendbares Recht
+Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.
- Auf diese Lizenz findet deutsches Recht Anwendung.
Anhang: Wie unterstellen Sie ein Programm der Deutschen Freien Software Lizenz?
-
Um jedermann den Abschluss dieser Lizenz zu ermöglichen, wird empfohlen, das
Programm mit folgendem Hinweis auf die Lizenz zu versehen:
- "Copyright (C) 20[jj] [Name des Rechtsinhabers].
+"Copyright (C) 20[jj] [Name des Rechtsinhabers].
Dieses Programm kann durch jedermann gemäß den Bestimmungen der Deutschen
Freien Software Lizenz genutzt werden.
- Die Lizenz kann unter http://www.d-fsl.de abgerufen werden."
+Die Lizenz kann unter http://www.d-fsl.de abgerufen werden."