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CC-BY-SA-3.0-AT 22KB

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  1. CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
  2. DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
  3. COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
  4. ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
  5. DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
  6. DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
  7. UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ"
  8. ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
  9. DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
  10. DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
  11. GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
  12. DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
  13. ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
  14. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
  15. DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
  16. SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
  17. 1. Definitionen
  18. a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
  19. jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
  20. vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
  21. Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
  22. zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
  23. gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
  24. des Schutzgegenstandes.
  25. b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
  26. von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
  27. einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
  28. Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
  29. geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
  30. oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
  31. c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
  32. Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
  33. in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
  34. in Verkehr zu bringen.
  35. d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
  36. Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
  37. in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
  38. unter gleichen Bedingungen".
  39. e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
  40. juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
  41. dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
  42. f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
  43. oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
  44. ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
  45. Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
  46. bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
  47. g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
  48. künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
  49. Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
  50. jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
  51. auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
  52. unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
  53. jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
  54. Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
  55. Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
  56. im Sinne dieser Lizenz.
  57. h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
  58. die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
  59. vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
  60. dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
  61. erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
  62. vorherigen Verstoßes auszuüben.
  63. i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
  64. des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
  65. von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
  66. Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
  67. Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
  68. unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
  69. drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
  70. j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
  71. Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
  72. dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
  73. durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
  74. des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
  75. Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
  76. sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
  77. Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
  78. k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
  79. https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
  80. Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
  81. wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  82. Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
  83. i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
  84. Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
  85. der vorliegenden Lizenz; und
  86. ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
  87. unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
  88. Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
  89. aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
  90. 2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
  91. Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
  92. des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
  93. sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
  94. der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
  95. Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
  96. ergeben.
  97. 3. Lizenzierung
  98. Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
  99. unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
  100. räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
  101. am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
  102. in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
  103. a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
  104. in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
  105. b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
  106. Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
  107. dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
  108. c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
  109. wiederzugeben und zu verbreiten; und
  110. d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
  111. und zu verbreiten.
  112. e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
  113. i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
  114. im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
  115. (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
  116. das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
  117. jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
  118. ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
  119. vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
  120. einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
  121. Vergütung.
  122. iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
  123. Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
  124. (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
  125. davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
  126. nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
  127. Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
  128. nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
  129. Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
  130. Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
  131. die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
  132. werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
  133. von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
  134. Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
  135. sämtlicher daraus resultierender Rechte.
  136. 4. Bedingungen
  137. Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
  138. ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
  139. a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
  140. Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
  141. Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
  142. (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
  143. oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
  144. gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
  145. Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
  146. wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
  147. und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
  148. oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
  149. keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
  150. in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
  151. Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
  152. eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
  153. insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
  154. erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
  155. Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
  156. entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
  157. ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
  158. Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
  159. b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
  160. i. dieser Lizenz,
  161. ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
  162. iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
  163. Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
  164. gleichen Bedingungen 3.0 US),
  165. iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
  166. Version 3.0 aufwärts, oder
  167. v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
  168. verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
  169. Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
  170. kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
  171. leisten.
  172. Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
  173. ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
  174. sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
  175. verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
  176. (URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
  177. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
  178. die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
  179. beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
  180. müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
  181. unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
  182. dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
  183. die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
  184. Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
  185. für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
  186. dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
  187. Lizenz unterstellt werden muss.
  188. c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
  189. auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
  190. unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
  191. im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
  192. lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
  193. in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
  194. Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
  195. i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
  196. und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
  197. oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
  198. hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
  199. Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
  200. ii. den Titel des Inhaltes;
  201. iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
  202. Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
  203. es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
  204. zum Schutzgegenstand;
  205. iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
  206. mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
  207. handelt.
  208. Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
  209. Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
  210. eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
  211. Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
  212. hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
  213. nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
  214. in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
  215. aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
  216. vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
  217. weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
  218. oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
  219. oder erklären.
  220. d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
  221. Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
  222. fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
  223. Schutz eigener Art genießen.
  224. e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
  225. Lizenz unberührt.
  226. 5. Gewährleistung
  227. SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
  228. UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
  229. WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
  230. NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
  231. WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
  232. INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
  233. ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
  234. SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
  235. BESCHREIBUNGEN.
  236. 6. Haftungsbeschränkung
  237. ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
  238. IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
  239. VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
  240. ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
  241. WURDE.
  242. 7. Erlöschen
  243. a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
  244. Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
  245. durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
  246. einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
  247. oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
  248. diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
  249. unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
  250. entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
  251. sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
  252. die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
  253. b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
  254. bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
  255. behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
  256. anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
  257. solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
  258. dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
  259. Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
  260. Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
  261. vollumfänglich wirksam bleibt.
  262. 8. Sonstige Bestimmungen
  263. a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
  264. eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
  265. dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
  266. an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
  267. b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
  268. öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
  269. ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
  270. Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
  271. c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
  272. Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
  273. d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
  274. sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
  275. betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
  276. e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
  277. Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
  278. die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
  279. auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
  280. Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
  281. genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
  282. Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
  283. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
  284. Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
  285. zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
  286. wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
  287. auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
  288. f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
  289. getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
  290. das Recht der Republik Österreich Anwendung.
  291. Creative Commons Notice
  292. Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
  293. oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
  294. Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
  295. irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
  296. - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
  297. beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
  298. wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
  299. Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
  300. die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
  301. gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
  302. steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
  303. einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
  304. Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
  305. der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
  306. die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
  307. auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
  308. der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
  309. Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.