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- CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE RECHTSBERATUNG.
- DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE
- COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS
- ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT
- DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN. Lizenz
-
- DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER „SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
- UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", „LIZENZ"
- ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
- DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG
- DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
- GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
-
- DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND
- ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN.
- SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER
- DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS
- SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
-
- 1. Definitionen
-
- a. Der Begriff "Bearbeitung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
- jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange dieses erkennbar
- vom Schutzgegenstand abgeleitet wurde. Dies kann insbesondere auch eine Umgestaltung,
- Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des Schutzgegenstandes
- zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Bearbeitung des Schutzgegenstandes
- gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Nutzung
- des Schutzgegenstandes.
-
- b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
- von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten zu einem
- einheitlichen Ganzen, sofern diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und
- Anordnung der darin enthaltenen selbständigen Elemente eine eigentümliche
- geistige Schöpfung darstellt, unabhängig davon, ob die Elemente systematisch
- oder methodisch angelegt und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
-
- c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
- Bearbeitungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
- in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen oder
- in Verkehr zu bringen.
-
- d. Unter "Lizenzelementen" werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden übergeordneten
- Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber ausgewählt wurden und
- in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen: "Namensnennung", "Weitergabe
- unter gleichen Bedingungen".
-
- e. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
- juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
- dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.
-
- f. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes
- oder jede andere natürliche oder juristische Person, die am Schutzgegenstand
- ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten
- Handlungen erfasst und eine Erteilung, Übertragung oder Einräumung von Nutzungsbewilligungen
- bzw Nutzungsrechten an Dritte erlaubt.
-
- g. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,
- künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen dieser
- Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine eigentümliche geistige Schöpfung
- jeglicher Art oder ein Werk der kleinen Münze, ein nachgelassenes Werk oder
- auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines verwandten Schutzrechts sein,
- unabhängig von der Art seiner Fixierung und unabhängig davon, auf welche Weise
- jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler
- Form. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
- Schutz eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff „Schutzgegenstand"
- im Sinne dieser Lizenz.
-
- h. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
- die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
- vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen Bedingungen
- dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche Erlaubnis des Lizenzgebers
- erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährte Nutzungsbewilligung trotz eines
- vorherigen Verstoßes auszuüben.
-
- i. Unter "Öffentlich Wiedergeben" im Sinne dieser Lizenz sind Wahrnehmbarmachungen
- des Schutzgegenstandes in unkörperlicher Form zu verstehen, die für eine Mehrzahl
- von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und mittels öffentlicher
- Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung,
- Weitersendung oder zeit- und ortsunabhängiger Zurverfügungstellung erfolgen,
- unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich
- drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.
-
- j. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, gleichviel in welchem
- Verfahren, auf welchem Träger, in welcher Menge und ob vorübergehend oder
- dauerhaft, Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen, insbesondere
- durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch das erstmalige Festhalten
- des Schutzgegenstandes oder dessen Wahrnehmbarmachung auf Mitteln der wiederholbaren
- Wiedergabe sowie das Herstellen von Vervielfältigungsstücken dieser Festhaltung,
- sowie die Speicherung einer geschützten Darbietung oder eines Bild- und/oder
- Schallträgers in digitaler Form oder auf einem anderen elektronischen Medium.
-
- k. "Mit Creative Commons kompatible Lizenz" bezeichnet eine Lizenz, die unter
- https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die durch
- Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent akzeptiert
- wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
-
- Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz
-
- i. enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche
- Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
- der vorliegenden Lizenz; und
-
- ii. erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen
- unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch angepassten
- Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen wie vorliegende Lizenz
- aufweist oder unter der entsprechenden Creative-Commons-Unported-Lizenz.
-
- 2. Beschränkungen der Verwertungsrechte
-
- Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung
- des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die
- sich aus den Beschränkungen der Verwertungsrechte, anderen Beschränkungen
- der Ausschließlichkeitsrechte des Rechtsinhabers oder anderen entsprechenden
- Rechtsnormen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes
- ergeben.
-
- 3. Lizenzierung
-
- Unter den Bedingungen dieser Lizenz erteilt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
- unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - die vergütungsfreie,
- räumlich und zeitlich (für die Dauer des Urheberrechts oder verwandten Schutzrechts
- am Schutzgegenstand) unbeschränkte Nutzungsbewilligung, den Schutzgegenstand
- in der folgenden Art und Weise zu nutzen:
-
- a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
- in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu vervielfältigen;
-
- b. Den Schutzgegenstand zu bearbeiten, einschließlich Übersetzungen unter
- Nutzung jedweder Medien anzufertigen, sofern deutlich erkennbar gemacht wird,
- dass es sich um eine Bearbeitung handelt;
-
- c. Den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich
- wiederzugeben und zu verbreiten; und
-
- d. Bearbeitungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben
- und zu verbreiten.
-
- e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
-
- i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare Vergütungsansprüche
- im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder Pauschalabgabensysteme
- (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind, behält sich der Lizenzgeber
- das ausschließliche Recht vor, die entsprechenden Vergütungsansprüche für
- jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz durch Sie geltend zu machen.
-
- ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Soweit Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz
- vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle Fälle
- einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf jegliche
- Vergütung.
-
- iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
- Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
- (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung, unabhängig
- davon, ob eine Geltendmachung der Vergütungsansprüche durch ihn selbst oder
- nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
-
- Die vorgenannte Nutzungsbewilligung wird für alle bekannten sowie alle noch
- nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Sie beinhaltet auch das Recht, solche
- Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
- Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
- die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich vom Lizenzgeber eingeräumt
- werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen
- von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen
- Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf die Geltendmachung
- sämtlicher daraus resultierender Rechte.
-
- 4. Bedingungen
-
- Die Erteilung der Nutzungsbewilligung gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
- ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
-
- a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
- Lizenz verbreiten oder öffentlich wiedergeben. Sie müssen dabei stets eine
- Kopie dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
- (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten
- oder fordern, die die Bedingungen dieser Lizenz oder die durch diese Lizenz
- gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren.
- Bei jeder Kopie des Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich
- wiedergeben, müssen Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz
- und den Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
- oder öffentlich wiedergeben, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
- keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
- in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
- Dasselbe gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand einen Bestandteil
- eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk
- insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk
- erstellen, müssen Sie - soweit dies praktikabel ist - auf die Mitteilung eines
- Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise
- entfernen. Wenn Sie eine Bearbeitung vornehmen, müssen Sie – soweit dies praktikabel
- ist – auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Bearbeitung die in
- Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.
-
- b. Sie dürfen eine Bearbeitung ausschließlich unter den Bedingungen
-
- i. dieser Lizenz,
-
- ii. einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen,
-
- iii. einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben
- Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe unter
- gleichen Bedingungen 3.0 US),
-
- iv. der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab
- Version 3.0 aufwärts, oder
-
- v. einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz
-
- verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
-
- Falls Sie die Bearbeitung gemäß Abschnitt b)(v) unter einer mit Creative Commons
- kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge
- leisten.
-
- Falls Sie die Bearbeitung unter einer der unter b)(i)-(iv) genannten Lizenzen
- ("Verwendbare Lizenzen") lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen
- sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der
- verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier
- (URI) beifügen, wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben.
- Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern,
- die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte
- beschränken. Bei jeder Bearbeitung, die Sie verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
- müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss
- unverändert lassen. Wenn Sie die Bearbeitung verbreiten oder öffentlich wiedergeben,
- dürfen Sie (in Bezug auf die Bearbeitung) keine technischen Maßnahmen ergreifen,
- die den Nutzer der Bearbeitung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare
- Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch
- für den Fall, dass die Bearbeitung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet;
- dies bedeutet jedoch nicht, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren
- Lizenz unterstellt werden muss.
-
- c. Die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe des Schutzgegenstandes oder
- auf ihm aufbauender Inhalte oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen nur
- unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger Mitteilungen
- im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden Rechtevermerke unberührt
- lassen. Sie sind verpflichtet, die Urheberschaft oder die Rechteinhaberschaft
- in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form anzuerkennen, indem
- Sie selbst – soweit bekannt – Folgendes angeben:
-
- i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Rechteinhabers,
- und/oder falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in den Nutzungsbedingungen
- oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung an Dritte vorgenommen
- hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder eine Zeitung) („Zuschreibungsempfänger"),
- Namen bzw. Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
-
- ii. den Titel des Inhaltes;
-
- iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
- Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben hat,
- es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder die Lizenzinformationen
- zum Schutzgegenstand;
-
- iv. und im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
- mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Bearbeitung
- handelt.
-
- Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen
- Form gemacht werden; im Falle einer Bearbeitung des Schutzgegenstandes oder
- eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer
- Nennung aller Beitragenden dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso
- hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben
- nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft
- in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte
- aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich
- vorliegende Zustimmung des Urhebers, des Lizenzgebers und/oder des Zuschreibungsempfängers
- weder implizit noch explizit irgendeine Verbindung mit dem oder eine Unterstützung
- oder Billigung durch den Lizenzgeber oder den Zuschreibungsempfänger andeuten
- oder erklären.
-
- d. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für solche
- Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den Schutzgegenstandsbegriff
- fallen, weil sie als Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen
- Schutz eigener Art genießen.
-
- e. (Urheber)Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser
- Lizenz unberührt.
-
- 5. Gewährleistung
-
- SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER
- UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN
- WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE ERTEILUNG DER
- NUTZUNGSBEWILLIGUNG UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT
- WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES UMFASST
- INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN
- ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES,
- SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON
- BESCHREIBUNGEN.
-
- 6. Haftungsbeschränkung
-
- ÜBER DIE IN ZIFFER 5 GENANNTE GEWÄHRLEISTUNG HINAUS HAFTET DER LIZENZGEBER
- IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER
- VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG FÜR FOLGE-
- ODER ANDERE SCHÄDEN, AUCH WENN ER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT IHRES EINTRITTS UNTERRICHTET
- WURDE.
-
- 7. Erlöschen
-
- a. Diese Lizenz und die durch sie erteilte Nutzungsbewilligung erlöschen mit
- Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
- durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
- einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
- oder juristischen Personen, die Bearbeitungen des Schutzgegenstandes oder
- diesen enthaltende Sammelwerke sowie entsprechende Vervielfältigungsstücke
- unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich
- entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die genannten Personen
- sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten
- die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.
-
- b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
- bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
- behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen
- anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen,
- solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf
- dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser
- Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese
- Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
- vollumfänglich wirksam bleibt.
-
- 8. Sonstige Bestimmungen
-
- a. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
- eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber
- dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang
- an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
-
- b. Jedes Mal wenn Sie eine Bearbeitung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
- öffentlich wiedergeben, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
- ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
- Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
-
- c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
- Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.
-
- d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
- sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
- betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
-
- e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
- Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
- die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
- auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen oder
- Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz nicht
- genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses zwischen dem
- Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser Lizenz möglich.
- Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch Sie übermittelte
- Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch schriftliche Vereinbarung
- zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert werden. Derlei Modifikationen
- wirken ausschließlich zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht
- auf die Dritten gemäß 8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
-
- f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
- getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen Lizenzvertrag
- das Recht der Republik Österreich Anwendung.
-
- Creative Commons Notice
-
- Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei Gewähr
- oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons haftet
- Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für
- irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret, zufällig oder vorhersehbar
- - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen. Unbeschadet der vorangegangen
- beiden Sätze, hat Creative Commons alle Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers,
- wenn es sich ausdrücklich als Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
-
- Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
- die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der Öffentlichkeit
- gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand unter einer CCPL
- steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke "Creative Commons" oder
- einer verwandten Marke oder eines verwandten Logos bedarf der vorherigen schriftlichen
- Zustimmung von Creative Commons. Jeder erlaubte Gebrauch richtet sich nach
- der Creative Commons Marken-Nutzungs-Richtlinie in der jeweils aktuellen Fassung,
- die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht oder auf andere Weise
- auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Zur Klarstellung: Die genannten Einschränkungen
- der Markennutzung sind nicht Bestandteil dieser Lizenz.
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- Creative Commons kann kontaktiert werden über https://creativecommons.org/.
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